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BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 57.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Übereinstimmende Erklärung einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstands nach billigem Ermessen - Rücknahme einer erteilten Kündigungsgenehmigung - ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 07.09.1978 - VI A 424/77
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1979 - III A 236/78
- BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 57.79
- BVerwG, 31.01.1980 - 4 C 57.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 57.79
Dem Senat erscheint es billig, daß die Beklagte die Kosten des Verfahrens, der Beigeladene jedoch seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, und zwar auf Grund folgender Überlegungen: Das den Rechtsstreit erledigende Ereignis ist die von der Beklagten vorgenommene Rücknahme der seinerzeit von ihr erteilten Kündigungsgenehmigung, eine Rücknahme, die durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 - 1 BvL 19/76 - veranlaßt ist.